AUSSETZUNG DER 7- JAHRES-FRIST in Aussicht

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NRW-Bauminister Oliver Wittke: "Schneller, einfacher und effektiver bauen – Verwaltungsreform ist Schlüsselaufgabe"

Der nordrhein-westfälische Bauminister Oliver Wittke will die Verwaltungsreform und den Abbau von Bürokratie zur Chefsache machen. "Für diese Schlüsselaufgabe werde ich in meinem Ministerium ein eigenes Referat einrichten. Es soll prüfen, wo man in den Ressorts Bauen und Verkehr Verfahren schneller, einfacher und effektiver machen kann und Ansprechpartner für Verbände, Institutionen, Unternehmer und Bürger sein, die Verbesserungsvorschläge haben", erklärte Wittke heute in Düsseldorf. Auf der Agenda steht, die Landesbauordnung zu entschlacken und Förderverfahren zu vereinfachen. Im Verkehrsressort etwa sieht Wittke eine stärkere Pauschalierung der Fördergelder als den richtigen Weg.

Wittke nannte drei Themen, die er unmittelbar nach der Sommerpause angeht:

Beim "Bauen im Außenbereich" soll künftig die Sieben-Jahres-Frist entfallen, während der sich bisher ein Landwirt zum Umbau seines Hofes für Wohn- oder Gewerbezwecke entscheiden musste. "Meinem Haus liegen mehrere hundert Anträge auf einen solchen Umbau vor. Bis Ende dieses Jahres wollen wir den Entwurf für die Aussetzung der Frist – zunächst bis 2008 - durch die Gremien des Landtags bringen", so Wittke.

Vereinfachen will er auch die Landesverordnung zum Baugesetzbuch (§35): Bei Genehmigungsverfahren von im Außenbereich liegenden Gebäuden soll künftig eine Verwaltungsinstanz entfallen. "Wir wollen hier die Zustimmungspflicht der Bezirksregierung abschaffen und so die kommunale Ebene stärken. Ich traue den Städten zu, selber zu entscheiden, ob gebaut werden soll", sagte der Minister.

Reduzieren will Wittke außerdem die Anzahl der Bewilligungsbehörden für den sozialen Wohnungsbau. Bisher gibt es landesweit 89 dieser Behörden, die bei den Städten und Kreisen angesiedelt sind. "Einige dieser Behörden bearbeiten nur eine relativ geringe Zahl von Anträgen. Ich lasse derzeit prüfen, wie sich dieser zu hohe Verwaltungsaufwand reduzieren lässt, etwa indem man Verbünde zwischen Städten schafft", so Wittke. Als Beispiele nannte er den Emscherraum, die Bonn/Rhein-Sieg-Region oder die benachbarten Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal.


Sonderfälle:
Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder die die Kulturlandschaft prägen, gelten andere Kriterien. Die Umnutzung muss nicht mehr innerhalb einer Frist von sieben Jahren nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung erfolgen, sofern die Änderung der bisherigen Nutzung den Darstellungen eines Landschaftsplanes nicht widerspricht und mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege zu vereinbaren ist.

Zur Ausführlichen Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.